Durch Kooperation wachsen
Das bAV-Berater-Netzwerk ist eine übergeordnete Stelle, wo sich erfahrene und nachweislich qualifizierte bAV-Spezialisten/-innen organisieren, um ihre Beratungs-Kapazitäten Arbeitgebern, Versicherern und Versicherungsmaklern zur Verfügung stellen.
Damit werden Kapazitätsengpässe und Beratungsbedarfe bei den einzelnen Marktteilnehmern geschlossen und sorgen für eine hohe Akzeptanz der bAV und eine entsprechend hohe Durchdringung.

Das bekommen Sie:
- Direkter Zugang zu den versicherten Personen (Termine/Orte/Ablauf)
- Beratungstermine in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers oder per Online-Beratung, überwiegend während der Arbeitszeit der zu versichernden Personen
- Cross-Selling-Geschäft bei den zu versichernden Personen über die bAV hinaus, ist Ihr Eigen-Geschäft.
- Von uns wird jeweils projektabhängig gestellt:
- Genormte Verkaufspräsentation
- Genormter Antrag und digitale Antragsstrecke
- Genormte Beratungsdokumentation
- Online-Beratungstool
- optional: Verkaufstraining durch renommiertem Coach
Struktur des bAV-Berater-Netzwerkes
Bei Verbandsgeschäft differenzieren wir unsere Netzwerk-Partner in drei Bereiche
- Aktiver Arbeitnehmer-Berater-Bereich
- Aktiver Führungskräfte-Berater-Bereich
- Passiver Berater-Bereich
Für Beratungsgespräche eingesetzt werden ausschließlich bAV-Netzwerk-Berater aus dem AKTIVEN Bereichen. Nur diese Berater erfüllen nachweislich unsere strengen Qualitätsmaßstäbe und sichern somit ein hohes Beratungsniveau. Damit sichern wir den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine fachlich korrekte Beratung zu.
Qualitätsnachweis
- Jeder bei Verbandsgeschäft aktive Arbeitnehmer- bzw. Führungskräfte-Berater muss eine sogenannte bAV-Vollausbildung haben. Sofern die bAV-Vollausbildung binnen der letzten 3 Jahre erworben wurde, wird der Berater bei uns im AKTIVEN Berater-Netzwerk für Arbeitnehmer und Führungskräfte geführt.
- Sofern die bAV-Vollausbildung vor mehr als drei Jahren erworben wurde, kann der Berater nur dann im AKTIVEN Berater-Netzwerk geführt werden, sofern der Berater zusätzlich einem von Verbandsgeschäft akkreditierten Arbeitnehmer-Auffrischungskurs (Abschluss in den letzten drei Jahren) bzw. einem von Verbandsgeschäft akkreditierten Führungskräfte-Auffrischungskurs (Abschluss in den letzten drei Jahren) vorweist.
- Fazit: Ohne eine regelmäßige und aktuelle Auffrischung des Fachwissens kann ein Berater bei Verbandsgeschäft nicht für Beratungsgespräche eingesetzt werden.
- Sie sprechen und schreiben verhandlungssicher deutsch,
- Sie haben in den letzten drei Jahren Arbeitnehmer zur betrieblichen Vorsorge (u.a. Direktversicherung) beraten und
- Sie besitzen eine der nachfolgenden bAV-Vollausbildungen
- bAV-Ökonom (ebs) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- bAV-Spezialist/-in (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Betriebswirt/-in bAV (FH) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Senior bAV-Spezialist/-in (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Berater/-in Betriebliche Vorsorge (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- bAV-Manager Teil I (Financial Education) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Spezialist/-in betriebliche Altersversorgung (DVA) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- BVSV Fachberater/-in für betriebliche Altersversorgung (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Fachberater/-in für betriebliche Altersversorgung (BWV) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen mit Schwerpunkt bAV (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- eine der dreizehn vorgenannten bAV-Vollausbildungen (Abschluss vor mehr als drei Jahren) zusätzlich mit einem von Verbandsgeschäft akkreditiertem Arbeitnehmer-Auffrischungskurs (Abschluss in den letzten drei Jahren).
- Sie sprechen und schreiben verhandlungssicher deutsch,
- Sie haben in den letzten drei Jahren Arbeitnehmer und Führungskräfte (u.a. Geschäftsführer, Abteilungsleiter, etc.) zur betrieblichen Vorsorge (u.a. Direktversicherung und Unterstützungskasse) beraten und
- Sie besitzen eine der nachfolgenden bAV-Vollausbildungen
- bAV-Ökonom (ebs) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- bAV-Spezialist/-in (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Betriebswirt/-in bAV (FH) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Senior bAV-Spezialist/-in (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Berater/-in Betriebliche Vorsorge (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- bAV-Manager Teil I + Teil II (Financial Education) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Spezialist/-in betriebliche Altersversorgung (DVA) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- BVSV Fachberater/-in für betriebliche Altersversorgung (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Fachberater/-in für betriebliche Altersversorgung (BWV) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen mit Schwerpunkt bAV (IHK) (Abschluss in den letzten drei Jahren) oder
- eine der dreizehn vorgenannten bAV-Vollausbildungen (Abschluss vor mehr als drei Jahren) zusätzlich mit einem von Verbandsgeschäft akkreditiertem bAV-Arbeitnehmer-Auffrischungskurs (Abschluss in den letzten drei Jahren) sowie einem von Verbandsgeschäft akkreditiertem bAV-Führungskräfte-Auffrischungskurs (Abschluss in den letzten drei Jahren)
Die von Verbandsgeschäft akkreditierte bAV-Vollausbildung wurde vor mehr als drei Jahren abgeschlossen, zudem wurde kein von Verbandsgeschäft zulässiger bAV-Arbeitnehmer-Auffrischungskurs bzw. bAV-Führungskräfte-Auffrischungskurs.
- Spesen (Anreisekosten, Unterkunft, Hardware, etc.) tragen Sie selber bzw. Ihr Versicherungsmaklerunternehmen
- Sie übermitteln uns Ihre Daten sowie die erforderlichen Nachweise (Abschlusszeugnis) und bestätigen hinsichtlich Ihrer Tätigkeit über unser Online-Bewerbungsformular
- Wir erfassen Ihre Daten und nehmen Sie in unser bAV-Berater-Netzwerk auf
- Sofern bei einem laufenden oder einem zukünftigen bAV-Projekt Kapazitäten von Ihnen benötigt werden, informieren wir Sie unmittelbar und schließen dann mit Ihnen/Ihrer Firma (Versicherungsmakler) bzw. mit Ihrem Arbeitgeber (sofern Sie bei einem Versicherungsmakler angestellt sind) einen Kooperationsvertrag
Service-Aufträge in der Zukunft
- die die Vergütung berühren (Beitragsfreistellung, Beitragsveränderung, ähnliches), werden an Sie zur Abarbeitung weitergeleitet,
- die die Vergütung nicht berühren (Adressänderung des Arbeitnehmers, Änderung des Bezugsrechts, Arbeitgeber-Wechsel, ähnliches), übernehmen wir.
Vergütung:
- Es gibt eine jeweils projektabhängige anteilige Abschluss-Vergütung
- Stornoreservekonto und Stornohaftungssumme sind jeweils auch abhängig vom jeweiligen Projekt
Hinweis:
Wir können Ihre Bewerbung nur berücksichtigen, wenn Sie als Kundenberater sämtliche Anforderungen erfüllen und Ihre Bewerbung vollständig einreichen. Da stets bAV-Projekte in der Vorbereitung bzw. bereits laufen, gibt es keine Bewerbungsfrist.
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